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18. Bestellungen werden in allen Buch- und Kunst-Erscheinen wöchenüich ein Mal. SnbscriplionS- ^
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Ein ästhetischer Gerichtshof.

(Schluß.)

Später zur Verantwortung gezogen, gab der eine an,
er leide momentan an Ohrenzwang, der ihn des Gehörs
beraube; der andere hatte geglaubt, der Gerichtshof gebe
sich nach beendigten Geschäften einem musikalischen Ver-
gnügen hin.

So hatte denn der Saltarello seinen ungestörten Fort-
gang. Herr v. Hohlfeld accompagnirte immer noch den Vater
Blücher, was von sehr komischer Wirkung war — wenigstens
auf Guckmaier; denn dieser beugte sich jeden Augen-
blick nieder, um sich den Leib zu halten, damit nicht der
Lachkrampf ihm das Zwerchfell sprenge. Dabei versäumte er
aber nicht, selbst in dieser gebückten Stellung, jeder Bewegung
der Tänzerin mit den Augen zu folgen — die Augenblicke
waren ja so kostbar!

„Die reine Pepita Oliva!" schmunzelte der Advokat, sich
das fette Kinn streichelnd.

„Was sagen Sie, mein Herr?" rief Lcvi beinahe in-
dignirt; „blos Pepita? — Nein, die Gräfin ist es im
Superlativ; sie ist kexitissima ..."

„Olivissima!“ ergänzte lächelnd der Anwalt.

Auch die beiden Gerichtsräthe konnten ihren amtlichen
Ernst nicht ganz behaupten. Sie fanden diese neue Art prak-
tischer Beweisführung von Seiten der Gräfin durchaus nicht
langweilig; der Prüfung dieser Beweisführung ganz hin-
gegeben, überließen sie eS ihrem Chef, diese neue Methode
mit der Prozeßordnung in Einklang zu bringen.

Herr v. Hohlfeld besann sich aber immer noch vergebens
aus einen Paragraphen derselben, in welchem die Grenze
bestimmt war, wo die Berechtigung eines Verklagten, einen
verlangten Beweis zu liefern, anfhöre. Da er in der auf-
regenden Situation nicht gleich zu einer klaren Ansicht hier-

über kommen konnte, so beschränkte er sich zunächst noch
immer darauf, gleichsam als Tambourinschlägcr den Vater
Blücher zu accompagniren.

Die Kunde von dieser außerordentlichen Balletaufführung
drang auch in das benachbarte Gerichtszimmer, in welchem
ein paar junge Referendare arbeiteten. Sie traten ein und
konnten sich kaum vor Verwunderung darüber fassen, daß
diese sonst so ehrwürdigen Räume der Themis jetzt von einer
Schülerin Terpsichores belebt und erheitert wurden. Doch
fanden sich die jungen Männer leicht und gern in diese Ver-
änderung. Der eine von ihnen zog ein Theaterperspectiv
heraus, das er zufällig im Ueberzieher hatte, und schloß sich
in seinen juristisch - ästhetischen Studien den Bemühungen
Levi Guckmaiers würdig an. Dieser war bereits in dem
Stadium einer vollkommenen Ertase angekommen. Sein
richterlicher Spruch lautete dahin, daß er nie eine so poetische,
reizende und virtuose Tänzerin gesehen habe. Dagegen wurden
die Anfälle seines Lachkrampfes immer häufiger und hart-
näckiger.

Der Saltarello war zu Ende, und man wollte nun
zu einem Fandango übergehen. Herr v. Hohlfeld war es jetzt
aber müde, den alten Blücher zu accompagniren; er klappte
die Aktenstücke zusammen und wollte die Sitzung zum großen
Berdrusse Levi's für geschlossen erklären. Aber Niemand hörte
auf ihn. Seine beiden Kollegen und der Rechtsanwalt waren
der unausgesprochenen Meinung, man müsse in dieser wichtigen
Sache einigermaßen gründlich zu Werke gehen und abwarten,
welche Kunst die Gräfin noch in diesem neuen Tanze ent-
wickeln werde. So ließ denn Herr v. Hohlfeld auch noch
den Fandango.passiren, den die Tänzerin mit unübertrefflicher
Grazie ausführte.

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