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Die Ewiglicht-Stiftungen im Münster 1301—1767.

Von

Archivrat Prof. Dr. Peter P. Albert.

nter den nach Art und Zahl sehr reichen
7 Vergabungen und Zuwendungen an U. L.

Frauen Bau nehmen die sog. Ewiglicht-
stiftungen nicht den letzten Platz ein.
Gilt doch eine der ältesten erhaltenen
Stiftungsurkunden des Münsters diesem Gegenstande
und ist gleich wertvoll für das Stiftungswesen an sich
wie für die Baugeschichte des Münsters, von dessen
«nüwen turne, da die gloggen inne hangent» sie
schon 1301 sprechen1. Über die Bedeutung des
Ewigen Lichts im Kultgebrauch der Kirche, der
heutzutag auch außer der Zeit des Gottesdienstes
vor jedem Altar eine, vor dem Hochaltar drei und
vor dem Sakramentsaltar fünf brennende Lampen
verlangt, in Verschärfung der seit der Mitte des
13. Jahrhunderts herrschenden Übung, die vor dem
Tabernakel, in dem das heiligste Sakrament auf-
bewahrt wird, wenigstens eine Lampe Tag und
Nacht zu unterhalten gebot, — über die Be-
deutung dieses Gebrauchs, seine Vorschriften und
seine Entwicklung kann hier hinweggegangen werden,
wo es sich zunächst nur um die Veröffentlichung
des einschlägigen archivalischen Materials handelt,
um es der späteren Bearbeitung zugänglich zu
machen.

Die nachfolgende Zusammenstellung ist dem
schon wiederholt in den Münsterblättern genannten
''(Amts- und) Anniversarbuch der Münsterfabrik»ä ent-
nommen und entstammt der Abfassung desselben in
den achtziger Jahren des 15. Jahrhunderts der Mehr-
zahl der Einträge nach; nur die nach dieser Zeit er-
folgten Stiftungen sind auch zu eben dieser Zeit, bei
ihrer Entstehung also, eingetragen worden, ihrem
Alter nach mithin schon durch ihren Inhalt gekenn-
zeichnet. Sie bildet eine willkommene Ergänzung und
Übersicht zu den in den „Urkunden und Regesten"
kommenden Einzelnachrichten, die, wie bereits be-

1 Siehe Miinsterblätter 3, 71 Regest Nr. 63.

2 Vgl. Jahrg. I S. 83.

merkt, im Jahre 1301 beginnen und bis 1767 herauf-
reichen.

Indes sind zweifellos auch schon vor 1300 der-
artige Stiftungen ins hiesige Münster gemacht worden,
wenngleich die urkundlichen Belege darüber nicht
mehr vorhanden sind, wie denn auch das nachstehende
Verzeichnis über die „Ampeln", nach dem Ausdruck
des Universarbuchs, auf Vollständigkeit keinen un-
anfechtbaren Anspruch erheben kann. Es gibt viel-
mehr nur den Bestand der ausgehenden 80er Jahre
des 15. Jahrhunderts und die seitdem bis 1767 er-
folgten Zustiftungen, ohne der im Laufe der Zeit
wieder in Abgang geratenen zu gedenken. Für den,
der sich künftig einmal im Zusammenhang mit den
Lichtstiftungen befassen will, wird es deshalb not-
wendig sein, auch alles verwandte Material heran-
zuziehen wie beispielsweise die in Jahrg. I S. 75—82
von H. Flamm veröffentlichten „Schatzverzeichnisse
des Münsters 1483 bis 1748", wo hin und wieder von
einem silbernen «liechtstöcklin> die Rede ist.

Das früher im Volksmund bekannteste Ewige
Licht des Münsters brannte in einer Pyramide auf
dem nördlichen Münsterplatz dem Kornhaus gerade
gegenüber zwischen und über den einst dort befind-
lichen Gräbern der in Krieg und Fehde gefallenen
Bürger. Sie trug die Aufschrift: «In memoriam occi-
sorum civium» und wurde im Anfang der 1780er
Jahre zugleich mit der schon sehr frühe um das
Münster gezogenen niederen Mauer, dem sog. „Esel"
abgebrochen. Das Licht war von den Gesellen der
Bäckerzunft unterhalten und deshalb das „Becken-
licht" genannt worden3. „Es sollte", wie Marmon
sagt1, „als Erinnerung für die Verstorbenen und als
Sinnbild des ewigen Lichtes brennen, welches den
Dahingeschiedenen leuchten möge."

3 Vgl. H. Schreiber, Gesch. und Beschreib, des Münsters
zu Freiburg i. Br. (1820) S. 49f.; F. Kempf und K. Schuster, Das
Freiburger Münster (1906) S. 45f.

1 Jos. Marmon, U. L. Frauen Münster zu Freiburg i. Br.
(1878) S. 6.



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