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Schmidt, Richard
Fakire und Fakirtum im alten und modernen Indien: Yoga-Lehre und Yoga-Praxis nach den indischen Originalquellen — Berlin, 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.2370#0128
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Beamter der Zivilverwaltung, der die Oberaufsicht über alle
Gerichtshöfe und alle öffentlichen Verhandlungen oder Vor-
kommnisse in seinem Gerichtssprengel hat; doch ist er dem
Stabsoffizier untergeordnet in bezug auf alles, was sich innerhalb
des militärischen Rayons und in den Kantonnementsplätzen er-
eignet, so daß er für alles, was innerhalb dieser Grenzen unter-
nommen werden soll, vor allem die Erlaubnis des kommandieren-
den englischen Offiziers erhalten muß. Der Chowdrie teilte dem
Offizier mit, daß er gekommen sei, die Erlaubnis einzuholen
für einen seiner heiligen Landsleute, der sich auf neun Tage
innerhalb des militärischen Kordons beerdigen lassen wolle. Er
fügte hinzu, daß eine unzählige Volksmenge aus der Nachbar-
schaft zusammengekommen sei, um dem heiligen Mann bei
dieser Handlung zuzuschauen. Der Offizier antwortete darauf,
er könne nicht glauben, daß irgend jemand ein solcher Narr
sein werde, sich auf neun Tage begraben zu lassen, da er ja in
solchem Falle unbedingt sterben müsse, und entließ den Chow-
drie nach dieser Erklärung, ohne auf seine Bitte einzugehen.
Indes bald darauf kam der Chowdrie wieder und drang in
den Offizier, das Gesuch des Fakirs nicht abzuschlagen, indem er
versicherte, der heilige Mann bringe es in gutem Glauben vor
und wünsche sehr, innerhalb des militärischen Gebiets die Probe
machen zu dürfen, da er dadurch besseren Beweis liefere, daß
kein Betrug unterliefe, als wenn er sie wo anders ausführe. Er
fügte hinzu, jener habe schon öfters sich begraben lassen und
seine Heiligkeit werde ihn jetzt wie früher schützen. Der
Chowdrie ging so gar soweit, zu behaupten, seine Heiligkeit habe
ihm einen solchen Einfluß bei Gott gegeben, daß er, so lange er
auch wünsche, unter der Erde vollständig sicher bleiben könne.
Endlich erwiderte der Offizier: „Gut, wenn der Mann entschlossen
ist, sich begraben zu lassen, so sollen Sie meine Erlaubnis dazu
haben, falls es auf militärischem Gebiet geschieht, aber ich sorge
dafür, daß kein Streich gespielt und er wirklich begraben wird;
und um es um so mehr sicherzustellen, soll sein Grab die ganze
Zeit durch eine Wache von Mohammedanern umgeben werden,
damit kein Hindu während dieser Zeit sich demselben nähert."
Der Chowdrie zeigte sich mit alledem sehr einverstanden und
schien in dem Glauben, daß die Heiligkeit des geweihten
 
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